Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
Brauche ich ein Schengen-Visum?
Visumvorschriften für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage nach Staatsangehörigkeit.
Wo soll ich mein Gesuch für ein Schengen-Visum einreichen?
Liste der zuständigen Behörden oder externen Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz.
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage.
Gebühren für ein Schengen-Visum
Bitte beachten Sie, dass lediglich die Kosten für das Visum zu zahlen sind (in dominikanischen Pesos gemäss aktuellem Wechselkurs, zahlbar in bar direkt am Schalter der Schweizer Botschaft). Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, weder seitens der Botschaft noch seitens einer anderen Person oder Firma.
Schengen und Ihre Personendaten
Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben.
Beschleunigtes Verfahren aus dringenden medizinischen Gründen (Fast-Track)
Beschleunigte Terminvereinbarung und Prüfverfahren aus medizinischen oder humanitären Gründen (dringende medizinische Behandlung, schwerer Unfall, Todesfall eines Familienangehörigen, usw.).